Naturkosmetik und Reindestillat – der Unterschied im Hydrolat
Ich bin stolz und froh, pünktlich zur Sonnenwende sowohl unsere neu ins Sortiment gekommene Naturreine Gesichtspflege als auch unsere bewährten Reindestillate in neuer Aufmachung präsentieren zu können.
Beides sind Produkte, deren biozertifizierte Heilkräuter in meinem eigenen Betrieb in reiner Permakultur und maschinenfrei erzeugt und dann vor Ort auf traditionelle Weise destilliert werden.
Diese Art von Reinheit, Sorgfalt und Nachhaltigkeit ist so selten geworden, dass es auch gegenüber Behörden viel Erklärungen und Demonstrationen brauchte, um zu zeigen, dass weder Maschinen noch Pflanzenschutz, weder (Kunst)Dünger noch billige Arbeitskräfte aus dem Ausland nötig sind, um wirklich Gutes zu produzieren. Seit gestern werde ich auf allen Kanälen immer wieder gefragt, ob es einen inhaltlichen Unterschied zwischen den Reindestillaten und der Naturkosmetik gibt. Damit hier Klarheit entsteht, meine Antwort:
Es gibt vor allem formale Unterschiede zwischen der Gesichtspflege und den Reindestillaten: Kosmetik wird in der EU wesentlich strenger reguliert und kontrolliert als Lebensmittel (Tatsache…).
Im Zuge des für mich sehr aufwändigen Akkreditierungsprozesses musste ich für die Destillate ein besonderes Verfahren, eine besondere Dokumentation und ein besonderes Destillationsprocedere vorweisen. Es ahndelt sich hier ebenso um ein unverfälschtes Reindestillat, ein Monoprodukt aus der unmittelbaren Destillation unserer erntefrischen Heilkräuter – jedoch nutzen wir nur die letzte Fraktion der Destillation für die kosmetische Anwendung. Es wird auf diese Weise gewährleistet, dass ein bestimmter Gehalt an ätherischen Ölen in den kosmetischen Destillaten nicht überschritten wird. Damit wird abgesichert, dass es nicht zu Hautirritationen kommen kann und das Pflanzendestillat zur wirkkräftigen aber sanften Wohltat für die Haut wird. Die Du sogar „essen“ könntest, denn weiterhin arbeiten wir mit einem „Lebensmittel“, das eben für die kosmetische Anwendung zusätzlich qualifiziert ist.
Im Unterschied dazu enthalten die Reindestillate, die nun „Das Beste vom Kraut“ heißen und als Lebensmittel zugelassen sind, den gesamten natürlichen Anteil des ätherischen Öls. Dieser ist hoch, was das gesättigte Reindestillat sehr kostbar macht.
Die Behörde verlangte bei den Reindestillaten die Formulierung „Nur zur Aromatisierung und Verfeinerung von Speisen und Getränken“. In erster Linie geht es hier um die rechtliche Abgrenzung zu „Heilmitteln“. Die Zulassung eines Arzneimittels ist ein Verfahren, das sich ein kleiner Betrieb heutzutage nicht leisten kann. Außerdem finden wir die Bezeichnung „LEBENSmittel“ eigentlich sehr passend und möchten Dich inspirieren, dein „täglich Brot“ mit den Spirits zu bereichern.
Bei den Reindestillaten belassen wir das GESAMTE ätherische Öl der Destillation im Produkt – sie sind also wesentlich wirkstoffreicher.
Die Gewährleistung des Wirkstoffgehalts in der Naturkosmetik ist aufwändiger, da wird externe Sicherheitsberichte zu jedem einzelnen Destillat benötigen und während der Destillation bestimmte Werte erfassen und dokumentieren müssen, um ganz sicher zu gehen, daß auch sehr empfindliche Haut nicht irritiert werden kann durch einen zu hohen Gehalt an ätherischen Ölen. Inhaltlich ist es ebenfalls ein zusatzfreies und nicht weiter behandeltes Reindestillat.
Klarer ?
Viel Freude mit den Spirits !
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